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§ 12
Rechnungsprüfer

Zur Prüfung der Finanzgebarung werden zwei Rechnungsprüfer gewählt. Die Rechnungsprüfer werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie dürfen kein Amt im Vorstand bekleiden. Sie haben mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung Buchführung und Kasse zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

§ 13
Satzungsänderungen

(1) Der Club übernimmt auf Verlangen des Vorstandes des ADAC Württemberg e.V. in seine Satzung die vom Verwaltungsrat zur Wahrung der Einheitlichkeit im ADAC festgelegten Mindesterfordernisse für die Satzungen der Ortsclubs in ihrer gültigen Fassung.

(2) Anträge auf Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Sie wer­den vom Vorstand geprüft und der Mitgliederversammlung vorgelegt. Diese entscheidet mit Zwei­drittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Ein so gefasster Beschluss wird wirksam, wenn er vom Vorstand es ADAC Württemberg e.V. sowie vom Präsidium des ADAC genehmigt ist.

§ 14
Auflösung

(1) Die Auflösung des Clubs kann nur in einer eigens zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen.

(2) Im Falle der Auflösung ernennt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren.

§ 15
Vermögensverwendung

Bei der Auflösung oder Aufhebung des Clubs oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das verbleibende Vermögen an die folgenden gemeinnützigen Gliederungen des ADAC: ADAC Luftrettung GmbH, die ADAC Stiftung Sport sowie der Gelben Engel zu gleichen Teilen.

§ 16
Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten als Clubmitglied ist Herrenberg.

 

 

 

 

Satzung
über die Verleihung der Sportfahrerplakette
des MSC Herrenberg e.V. im ADAC

Auf Vorschlag des Vorstandes des MSC Herrenberg e.V. im ADAC wurde am 14. Februar 2014 anlässlich der Mitgliederversammlung die Satzung über die Verleihung der Sportfahrerplakette neu gefasst und durch die Satzung vom 21. Februar 1997 ersetzt.

Die geänderte Satzung lautet wie folgt:

1. Die Sportfahrerplakette wird jährlich in jeder der in Nr. 4 dieser Satzung genannten Sportarten je einmal in Gold, Silber und Bronze vergeben.

2. Die Sportfahrerplakette soll dazu beitragen, die sportlichen Leistungen der Fahrerinnen und Fahrer zu fördern und zu einer größeren Beteiligung am aktivenMotorsport beizutragen.

3. Alle gefahrenen Veranstaltungen, die für die Verleihung der Sportfahrerplakette oder der Sportfahrernadel gewertet werden, müssen in das von jedem  Sportfahrer zu führende Bordbuch eingetragen sein.

Im Bordbuch ist einzutragen:

a)  bei allen sportlichen Veranstaltungen, die in unterschiedlichen Klassen gefahren wird: die Klasse und Platzierung (Wertung siehe 5a)
b)  bei allen sportlichen Veranstaltungen, in der nur in einer Klasse gefahren wird: die Platzierung (Wertung siehe 5a)
c)  bei touristischen Veranstaltungen: die Teilnahme (Wertung siehe 5b)

4. Als Sportarten werden gewertet:

a)  Automobilsport (Rallye, Slalom, Rundstrecke)
b)  Motorrad Renn- und Geländesport
c)  Kartslaloms
d)  Kart Rundstrecke
e)  Turniere (LKW, Bus, PKW, Fahrrad)
f)   andere Sportarten, z.B. BMX, Mini-Car, Motorboot etc.
g)  Veteranenausfahrten
h)  Touristische Veranstaltungen (Zielfahrten, Sternfahrten, ADAC Heimatwettbewerb/Entdeckungstour, clubeigene Veranstaltungen)
i)   Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten, die von einem Ortsclub des ADAC Württemberg e.V. ausgeschrieben werden oder sonstige Veranstaltungen, die vom Vorstand besonders ausgewählt werden.

5. Wertung

a)  sportliche Veranstaltungen

Jede gefahrene Veranstaltung                                            10 Punkte
plus Punkte für die Platzierung        1. Platz                       20 Punkte
                                                               2. Platz                       17 Punkte
                                                               3. Platz                       15 Punkte
                                                               4. Platz                       13 Punkte
                                                               5. Platz                       11 Punkte
                                                               6. Platz                       10 Punkte
                                                               7. Platz                         9 Punkte
                                                               8. Platz                         8 Punkte
                                                               9. Platz                         7 Punkte
                                                              10. Platz                         6 Punkte
                                                              11. Platz                         5 Punkte
                                                              12. Platz                         4 Punkte
                                                              13. Platz                         3 Punkte
                                                              14. Platz                         2 Punkte
                                                              15. Platz                         1 Punkt 

            b)  touristische Veranstaltungen

            Jede gefahrene Veranstaltung                                           10 Punkte
            Entfernung Luftlinie                        bis 100 km                   10 Punkte
                                                                       bis 200 km                   15 Punkte
                                                                       bis 300 km                   20 Punkte
                                                                       bis 400 km                   25 Punkte
                                                                    über 400 km                  30 Punkte
            ADAC Heimatwettbewerb /         Plakette gold               50 Punkte
            Entdeckungstour                           Plakette silber              40 Punkte
                                                                     Plakette bronze            30 Punkte

            Der Vorstand kann bei clubeigenen Veranstaltungen abweichende Punktewerte festlegen.

Gewertet werden alle im Sportjahr gefahrenen Veranstaltungen. Um in der Clubwertung berücksichtigt zu werden, sind die Bordbücher von dem Sportler unaufgefordert bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres dem amtierenden Sport- oder Jugendleiter zur Auswertung zu überlassen. Ersatzweise wird die Aufstellung der gefahrenen Veranstaltungen per Email ebenfalls akzeptiert. Die Aufstellung muss jedoch die Daten nach Abs. 3 enthalten. Gewertet werden können alle ordentlichen sowie außerordentlichen (jugendlichen) Mitglieder des MSC Herrenberg e.V. im ADAC. Über eine Wertung nach Damen und Herren getrennt wird jeweils vom Vorstand entschieden.

6. Über eventuelle Auffassungsdifferenzen entscheidet der Vorstand.

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